Schwerpunktthema

Vier Monate WEG-Reform

Ein erstes Resümee

 

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Interview mit Dr. Andreas Lenz MdB

Das GEIG und die Elektromobilität

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Ein Auszug aus der neuen BVI WEG-Broschüre

Das neue WEG

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Ein technischer Rundumblick

Die virtuelle ETV

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Die Immobilienwirtschaft muss sich mit der am 24. Juni 2023 in Kraft getretenen überarbeiteten Trinkwasserverordnung (TrinkwV) auseinandersetzen. Mit diesem Beitrag informieren wir Sie über die für Sie als Verwalter wichtigsten Inhalte.

Trinkwasserinstallationen

Die Instandhaltung von Trinkwasserinstallationen spielt eine entscheidende Rolle für die Sicherstellung einer hygienisch einwandfreien Trinkwasserversorgung. Mit der Einführung der aktuellen Trinkwasserverordnung (kurz: TrinkwV) sind verschärfte Anforderungen und Regularien in Kraft getreten, die eine umfassende Überprüfung und Wartung von Trinkwasseranlagen erfordern.

Prävention in der Wohnungswirtschaft

Viele Hausverwaltungen kennen das Problem: Ein neues Objekt wird in den Verwaltungsbestand übernommen, die gesetzlich vorgeschriebene Legionellenprüfung steht an und niemand kennt den exakten Zustand der Trinkwasseranlage. Die Sorge vor einem möglichen Legionellenbefall steht im Raum – wird dieser festgestellt, können teure Risikoabschätzungen, Instandsetzungskosten und Nachuntersuchungen folgen. Wohnungseigentümer und Mieter sind genervt und könnten im schlimmsten Fall sogar erkranken.

Die Gegensprechanlage mit Videofunktion und der Datenschutz

Mitte 2023 erhielt ein Hausverwalter die folgende E-Mail: „... verlange ich gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über die von Ihnen gespeicherten Daten zu meiner Person. Insbesondere die Daten Ihrer Kamera im Klingelschild der ...Straße 72.“

Was war geschehen? Ein Bewohner fühlte sich durch eine Videokamera im Nachbargebäude derart beobachtet, dass er ein Auskunftsersuchen bei der Hausverwaltung des Nachbargebäudes einreichte. In dessen Hauseingang war nämlich eine Gegensprechanlage mit Videokamera montiert worden.

In einer Zeit, in der die Digitalisierung unseren Alltag prägt, entwickelt sich auch die Art und Weise, wie wir unsere Wohnhäuser sichern und deren Zugang kontrollieren, weiter. Moderne Gegensprechanlagen und Zutrittskontrollsysteme sind dabei ein zentraler Bestandteil dieser Entwicklung, da sie uns innovative Lösungen bieten, um den immer höheren Ansprüchen der Wohnungsbranche gerecht zu werden. Sie bieten zahlreiche Möglichkeiten und Vorteile, die die Türkommunikation revolutionieren – von erhöhter Sicherheit und verbessertem Komfort bis zu mehr Effizienz und Flexibilität.

Rund 40 Prozent aller Restabfälle könnten als Wertstoffe verwertet werden. Das bedeutet, dass sich durch eine konsequente Abfall- und Wertstofftrennung bis zu einem Drittel der Abfallgebühren sparen lassen.

Durch das Recycling von Verpackungen, Glas und Papier erspart die deutsche Kreislaufwirtschaft der Welt jährlich rund zwei Millionen Tonnen CO2. Um hier weiterzukommen, braucht es vor allem eine deutlich professionellere Getrennterfassung direkt vor der Haustür. Hier liegt das Potenzial, die Klima- und Ressourcenwirksamkeit der Kreislaufwirtschaft zu stärken, im Privaten Kosten zu sparen und die Lebensqualität zu erhöhen. Dafür sind moderne Tools und gute Abfallmanager gefragt.

Die EBZ Akademie macht Immobilienverwaltungen fit für die Zukunft

Die Gegenwart erlebt einen Wandel im Eiltempo. Allein die Energiewende sorgt für derartig umwälzende Veränderungen, dass mit Recht von einer Transformation gesprochen wird. Sie landet in Form rechtlicher Regelwerke und Vorschriften auch bei Immobilienverwaltungen. Deren ohnehin schwierige Arbeit wird immer komplexer. Unterstützung bietet hier die EBZ Akademie an. Sie hält ein breites Spektrum zielgenauer und hochaktueller Zertifizierungs-, Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote vor.

Geruchsentwicklungen in Wohnhäusern und in Büroräumen können zu Beschwerden führen, die häufig an den Immobilienverwalter herangetragen werden. Wird das Thema ignoriert, weil man sich zum Beispiel uneinig ist, ob überhaupt ein Grund zur Beschwerde vorliegt, kann das in gerichtlichen Auseinandersetzungen gipfeln. Damit ist jedoch meistens weder den Nutzern noch den Eigentümern des Gebäudes geholfen, denn vor Gericht geht es oftmals nicht um die Behebung des Geruchsproblems, sondern darum, wer für den Schaden verantwortlich ist.